Staatliche Entschädigungsansprüche

Coronavirus

Staatliche Entschädigungsansprüche – ein Rettungsanker für Unternehmen?

von: Dr. Andreas Graef, BDO

In der vergangenen Woche haben die nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) zuständigen Behörden der Länder zur Verhinderung einer unkontrollierten Weiterverbreitung des Coronavirus die Schließung von Geschäften und Veranstaltungsverbote veranlasst. Dies hat dramatische Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmen, die nun um ihr Überleben kämpfen. Staatliche Entschädigungsansprüche könnten ein Rettungsanker sein. 


Der deutsche Einzelhandel erwartet Schätzungen zufolge Umsatzeinbußen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro. Die Hälfte aller Händler geht von Schwierigkeiten für ihr Geschäft aus. Wenn die staatlichen Angebote zur Kurzarbeit und Unterstützung von Liquiditätsengpässen nicht genügend greifen, bleibt eventuell der Rückgriff auf eine staatliche Entschädigung. 


Ob für ein Unternehmen ein solcher Anspruch besteht, ist nicht mit einem einfachen „ja“ oder „nein“ zu beantworten. So erläutert BDO Legal Rechtsanwalt und ehemaliger Thüringer Innenminister Jörg Geibert: „Geprägt durch die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist ein „Flickenteppich“ staatlicher Initiativen zur Geschäftsschließung und Absage von Großveranstaltungen entstanden. Auch muss der Unternehmer als sogenannter „Nichtstörer“ identifiziert worden sein. Das bedeutet, dass ein Geschäftsinhaber oder Veranstalter durch seine Tätigkeit die Infizierung von Besuchern nicht zu verantworten haben darf.“ Dass Veranstalter in diesem Fall als Nichtstörer zu bezeichnen sind, zeigt ein Beispiel aus der Vergangenheit: Seinerzeit wurde dem FC St. Pauli untersagt, Auswärtskarten an die Gästefans von Hansa Rostock zu verkaufen. Die Hamburger Richter haben eine Heranziehung des FC St. Pauli, den keine Verantwortung für ein von der Behörde antizipiertes gewalttätiges Auftreten der Anhänger aus Rostock traf, als Nichtstörer gebilligt. Dem FC St. Pauli wurde eine Entschädigung zugesprochen. 


Broschüre und weitere Informationen Entschädigungspflichten Corona


Red. NW / 

Quelle und Foto: BDO Legal  

19.03.2020


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