Digitalbonus

Innovations- und Digitalisierungsschub für kleine und mittlere Unternehmen -Hamburg schnürt 30 Millionen Euro-Paket

23. Februar 2021  – Der Hamburger Senat hat heute - ergänzend zu den laufenden und bereits abgeschlossenen Corona-Hilfsprogrammen für Unternehmen - ein weiteres Förderpaket beschlossen. „Hamburg Digital“ richtet sich an kleine und mittelgroße Unternehmen, die ihre Digitalisierung voranbringen und die Informationssicherheit erhöhen möchten.


Wirtschafts- und Innovationssenator Michael Westhagemann: „Während die Unternehmen vielfach mit den ökonomischen Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben, gilt es gleichzeitig an Morgen zu denken und sich digital so aufzustellen, dass sie in diesem Bereich gestärkt aus der Krise hervorkommen. Deshalb geben wir kleinen und mittleren Unternehmen diesen Innovationsschub, damit sie sich entsprechend ausstatten und beraten lassen können. Damit erhöhen wir den Standortfaktor für die einzelnen Unternehmen, aber auch für uns als moderne Metropole, die im Wettbewerb mit anderen Großstädten weltweit steht."


Die Mittel für den „Digital-Bonus“, so  Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, seien verdreifacht worden, um damit mehrere tausend Unternehmen in Hamburg zu erreichen: „Ab Mitte März geht das Programm schrittweise an den Start. Wir geben mit dem Digitalbonus dem Digitalisierungsschub in unserer Stadt noch mehr finanzielle Schubkraft. Zählt man unsere Maßnahmen für Digitalisierung auch im städtischen Kontext zusammen, geben wir in den Jahren 2020 bis 2022 mehr als 200 Mio. Euro aus Corona-Mitteln für Digitalisierung aus – inklusive der heute beschlossenen 30 Mio. Euro für den sogenannten Digitalbonus. Damit fördern wir bisher vor allem Maßnahmen in der Verwaltung, wie zum Beispiel digitale Lehre an unseren Hochschulen, mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler oder IT- Ausstattung bei Polizei und Feuerwehr - auch das bewirkt weitere Konjunkturimpulse!“

Im Zeitalter der beschleunigten digitalen Transformation benötigten alle Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen können, so Senator Dressel . Gleichzeitig müsse die Informationssicherheit in ausreichendem Maße gewährleistet sein, um den zunehmenden Bedrohungen gerecht zu werden und Barrieren zur Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle und Prozesse in den Unternehmen abzubauen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen des Handwerks stellt das eine große Herausforderung dar, weshalb die notwendigen Investitionsentscheidungen oftmals aufgeschoben werden. Hier setzt das Programm „Hamburg Digital“ an. Es ergänzt sinnvoll die vorhandenen digitalisierungsbezogenen Förderinstrumente der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) sowie das Bundesförderprogramm „Digital jetzt.“


Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ wurde in enger Zusammenarbeit mit der Handwerks- und der Handelskammer entwickelt und in Kooperation mit dem Mittelstandskompetenzzentrum durchgeführt.


Zusätzlich zu dem Programm Hamburg digital“ wird der IFB-Innovationsfonds um weitere 10 Millionen Euro aufgestockt, damit die Innovationsförderung der IFB in angemessenem Umfang einen konjunkturbelebenden Beitrag leisten kann. Der 2013 bei der IFB errichtete Innovationsfonds verfügt mit dieser Aufstockung im Jahr 2021 über ein Volumen von 20 Millionen Euro. Darüber werden die IFB-Programme zur Innovationsförderung finanziell unterlegt, die das gesamte Spektrum von der Vorgründungsförderung über die Frühphasenförderung bis zur Förderung von FuE-Projekten bestehender Unternehmen abdecken. Die Innovationsförderung umfasst Zuschussförderung, darlehensbasierte Förderung und Förderung durch Beteiligungskapital. Die Förderprogramme stehen allen innovativen Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmen offen. NW

Modul: „Digital Check“
In diesem Modul werden mit bis zu 5.000 Euro Beratungen mit dem Ziel von Realisierungskonzepten gefördert. In dem Konzept müssen zumindest der Inhalt der unternehmensspezifisch entwickelten Maßnahmen, die damit angestrebten Ziele, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen und Investitionen sowie ein Umsetzungszeitplan enthalten sein.

Ausführliche Informationen zu den Förderkonditionen wird es in Kürze unter www.ifbhh.de geben.

Modul: „Digital Invest“
Die förderfähigen Investitionen umfassen bis zu 17.000 Euro für Hard- und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.
Die konkreten Förderquoten liegen bei 50 Prozent für den „Digital Check“ und bei 30 Prozent für den Investitionszuschuss „Digital Invest“. Das Programm startet am 15. März 2021 und läuft zunächst bis zum Jahresende 2022. Beantragt werden kann die Förderung nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bei der IFB Hamburg.


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