Recht-Familienunternehmen

Buchempfehlung

„Recht der Familienunternehmen“ - Kompendium mit mehr als 2000 Seiten nach 10-jähriger Forschung am Zentrum Familienunternehmen  der Bucerius Law School veröffentlicht

Das Interesse an Familienunternehmen und den bei ihnen anzutreffenden rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen ist enorm. Grund hierfür ist zum einen die Struktur der deutschen Unternehmenslandschaft, die von Familienunternehmen geprägt wird. Zum anderen liegt ein besonderer Reiz in der Komplexität der Gestaltungsherausforderungen, die sich aus der Verbindung von Familie und Unternehmen ergibt. Im Kern geht es dabei stets darum, durch sachgerechte Strukturen die von der Familie ausgehenden Bindungskräfte optimal zur Entfaltung zu bringen und das latente Risiko der Übertragung familiärer Konflikte auf das Unternehmen zu minimieren.

Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 9,
Recht der Familienunternehmen

Herausgeber: Christian Bochmann, Jens Prütting, Johannes Scheller

Verlag: C.H. BECK, München

Preis: EUR 269,00

ISBN: 978-3-406-73919-4

Zum Selbstverständnis der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft gehört es, die rechtlichen Herausforderungen der Praxis als wissenschaftlicher Partner vorausschauend zu identifizieren und systematisch zu erschließen. Das 2012 gegründete Zentrum Familienunternehmen der Bucerius Law School versteht sich daher als ein Ort der Diskussion und der Begegnung. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Familienunternehmen wirken, systematisch sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln. Zum Selbstverständnis des Zentrums gehört es, diese Fragen grundlagenorientiert und mit Blick auf die Bedeutsamkeit auch der juristischen Nachbarwissenschaften zu erschließen. 


Nach nahezu zehnjähriger Forschung zum Recht der Familienunternehmen am Zentrum Familienunternehmen der Bucerius Law School erscheint am 17. Oktober 2021 nunmehr in der renommierten Reihe „Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts“ des Verlags C.H. Beck, München, der Band „Recht der Familienunternehmen“. Rund 60 namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Justiz und Beratungspraxis erschließen auf 2.231 Seiten und in 53 Kapiteln sowohl die Grundlagen als auch die praktisch relevanten Aspekte sämtlicher Familienunternehmen und Unternehmerfamilien betreffenden Fragestellungen.


Dr. Christian Bochmann, LL.M. (Cambridge), studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg, der Columbia University in New York City sowie der University of Cambridge. Als Rechtsanwalt in Hamburg, geschäftsführender Direktor des Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law School, Lehrbeauftragter an der Juristenfakultät der Universität Leipzig sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Peter Kölln GmbH & Co. KGaA in Elmshorn verbindet er seinen anwaltlichen Beratungsschwerpunkt bei Familienunternehmen mit Aktivitäten in Forschung und Lehre. 

Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M. oec. studierte Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln, wo er zu einem medizinrechtlichen Thema promovierte. Von 2015 bis 2021 war er Juniorprofessor für das Recht der Familien-unternehmen sowie geschäftsführender Direktor des Zentrums Familienunternehmen an der Bucerius Law School. Seine Habilitation an der Universität Heidelberg hatte rechtsgebiets-übergreifende Normenkollisionen zum Gegenstand. Seit 2021 ist Jens Prütting Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht an der Bucerius Law School.

Dr. Johannes Scheller studierte Rechtswissenschaft an der Universität Jena und promovierte zu einem vertragsrechtlichen Thema. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt wurde er im Jahr 2016 zum Notarassessor und im Jahr 2021 zum Notar in Hamburg ernannt. In seiner Assessorenzeit begleitete er u.a. als Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin gesellschafts-rechtliche Gesetzesvorhaben und begutachtete praktische Fragestellungen aus allen notariellen Bereichen am Deutschen Notarinstitut in Würzburg, dem er seither als sogenannter „Patennotar“ verbunden ist.

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