Was tun bei Insolvenzen-Wasmuth

Gastbeitrag

Was tun, wenn durch Corona die Insolvenz droht?

Von  Pieter Wasmuth COMPANY-PARTNERS CMP GmbH in Hamburg

Hamburg, Juni 2021 - Die Zahl der Insolvenzen steigt in 2021. Vor allem der Anteil der mangels Masse abgelehnten Insolvenzanträge stieg von durchschnittlich 28,6 Prozent in den letzten 4 Jahren auf bisher 33,1 Prozent in diesem Jahr. Ein Indiz für Unternehmen, die „mit dem Rücken an der Wand stehen“.

Der Autor:

Pieter Wasmuth, 55, ist seit 2007 geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung COMPANY-PARTNERS CMP GmbH in Hamburg, die auf die Themen Strategie und Restrukturierung ausgerichtet ist. Von Juli 2010 bis Dezember 2019 war er Generalbevollmächtigter der Vattenfall GmbH für Hamburg und Norddeutschland. Zu den Referenzen des Unternehmens im Rahmen der eigenverwaltenden Insolvenz gehört u.a. die Elsflether Werft AG mit der „Gorch Fock“.

 

Eine Insolvenz ist vor allem bei inhabergeführten Unternehmen oft noch ein „Schreckgespenst“ – und soll in jedem Fall vermieden werden. Allerdings steckt in der dieser vermeintlichen Katastrophe vor allem eine Riesen-Chance: Sieht man die die Insolvenz als strategisches Mittel der Unternehmensführung, kann aus einer erfolgreichen Restrukturierung durch ein proaktives Management eine neue Wachstumsphase für das Unternehmen eingeleitet werden.

Bei der Analyse der Optionen sollten deshalb radikale Ansätze nicht außer Acht gelassen werden. Je länger das Unternehmen bereits am Markt ist, umso mehr muss es sich Fragen stellen wie z.B.: „Wie würden wir heute starten, um unsererseits die etablierten Unternehmen in unserem Segment erfolgreich zu verdrängen?“  Entscheidend für den Erfolg ist dann die konsequente und schnelle Umsetzung der beschlossenen strategischen Optionen. Grundsätzlich gilt: je früher ein Unternehmen auf eine Krise reagiert, desto selbstbestimmter lässt sich diese Krise lösen.


Die Insolvenz bietet gegenüber anderen Optionen der Restrukturierung einige Vorteile. Mit Antragstellung beginnt das vorläufige Insolvenzverfahren. Damit tritt zunächst ein Zahlungsstopp ein, der dem Unternehmen eine Ruhepause und Liquidität verschafft. Hiervon erfasst ist auch ein Stopp von bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Entscheidend ist weiterhin, dass die Arbeitnehmer für den Zeitraum von bis zu drei Monaten Anspruch auf Insolvenzgeld haben, was dem Unternehmen nochmals Liquidität verschafft. Die Arbeitnehmer erhalten den vollen Lohn durch die Arbeitsagentur und können zur Aufrechterhaltung des Betriebes beitragen. Dieses Geld wird zwar erst nach der Eröffnung des Verfahrens ausgezahlt, aber durch spezialisierte Banken zwischen Insolvenzantrag und -Eröffnung vorfinanziert.


Die Nachteile der Insolvenz sind weitestgehend bekannt, unterscheiden sich in der Verfahrensart und sollten genau bewertet werden. Grundsätzlich sollte vorher ein Insolvenzplan vorbereitet werden.


Eine Lehre aus Corona ist, dass Insolvenzen schneller eintreten können als jemals gedacht. Der Gesetzgeber hat den regulatorischen Rahmen zur Sanierung am 1.1.2021 mit dem StaRUG erheblich erweitert. Die aktive Auseinandersetzung mit der Insolvenz gehört als natürliche Option dazu - die Angst davor ist kein guter Ratgeber.


Deshalb sollten sich Unternehmen mit allen strategischen Optionen bis hin zur Liquidation im Rahmen des Unternehmenslebens-zyklus-Management auseinandersetzen. Umso höher sind dann die Freiheitsgrade und selbstbestimmten Lösungsmöglichkeiten!


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