„Lieferketten-Regelungen grundsätzlich überdenken"

EU Parlament verschiebt Abstimmung über Lieferkettengesetz

Nordmetall: „Lieferketten-Regelungen grundsätzlich überdenken"

Brüssel/Hamburg, 9. Februar 2024. Die Abstimmung über EU-Lieferkettenrichtlinie, die heute im EU Parlament stattfinden sollte, ist verschoben. Der Grund hierfür sind die Bedenken der FDP. Für die zuvor ausgehandelte Einigung zeichnete sich vorerst keine Mehrheit ab, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Die Freien Demokraten lehnen den aktuellen Entwurf ab, weil er, so die Liberalen, unverhältnismäßige bürokratische Hürden schaffen würde. In einem von den Freien Demokraten gefassten Beschluss heißt es, dass im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch Veränderungen an dem Entwurf vorgenommen werden müssten. Denn: „Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes muss es sein, dass es Unternehmen einfacher gemacht wird, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.“

Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD äußert sich denn auch in einer ersten Stellungnahme : „Die Unternehmerinnen und Unternehmer in Norddeutschland hatten auf ein klares Signal aus Brüssel gehofft. Jetzt heißt es wieder einmal abwarten. Gerade wegen der sich deutlich abzeichnenden Ablehnung der EU-Lieferkettenrichtlinie ist das enttäuschend." Und weiter:  „Der Koalitionspartner FDP hat mit seinem Veto und der daraus resultierenden Enthaltung Deutschlands im Europäischen Rat richtig gehandelt. Die hiesige Wirtschaft muss vor unnötiger Bürokratie bewahrt werden.“ 

 

Das Einhalten und Haften für sämtliche Sorgfaltspflichten und Umweltstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette würde gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland komplett überfordern, so der Arbeitgebervertreter weiter. Ohne Ausnahmen bei der Haftung für Unternehmen („safe harbour“) und Negativlisten, die es den Unternehmen erleichtern, rechtssicheren Handel zu betreiben, sei jeder künftige Kompromissvorschlag zum Scheitern verurteilt. 

 

Auf nationaler Ebene dringt Fickinger auf eine zeitnahe Evaluierung des deutschen Lieferkettensorg-faltspflichtengesetzes: „Es ist mehr als fraglich, ob Dokumentations- und Berichtspflichten hierzulande dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern zu verhindern. Zumal der Menschenrechtsschutz nicht an mangelndem Engagement inländischer Unternehmen leidet, sondern an akutem Staatsversagen. Viele Staaten – als Adressat der völkerrechtlichen Übereinkommen – sind zur Durchsetzung der Menschenrechte nicht in der Lage. Berlin sollte die sich in Brüssel anbahnende Entscheidung zum Anlass nehmen, um auch die deutschen Regelungen zu entschlacken.“ JM

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