„Gut gemeint ist nicht gut gemacht" meint auch Svenja Hahn FDP Abgeordnete im Europäischen Parlament. „Die Parlamentsposition ist gut gemeint aber nicht gut gemacht, deswegen konnte die FDP den Vorschlag nicht unterstützen. Der Schutz von Menschenrechten und Umwelt ist zuvorderst staatliche Aufgabe. Die Kommissions- und die Parlamentspositionen würden diese Verantwortung an Unternehmen abwälzen. Unternehmen können nicht die Aufgaben vom Außenministerium übernehmen, das europäische Lieferkettengesetz muss vor allem praxisnah umsetzbar sein, um Menschenrechte und Umwelt effektiv zu schützen.“ Hahn kritisiert den Parlamentsvorschlag konkret: „Das Gesetz würde bereits ab 250 Mitarbeitern greifen, viele kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland würden unter die Regelung fallen, und sich unverhältnismäßigen bürokratischen Hürden, sowie juristischen und praktischen Unklarheiten gegenübersehen. Hochproblematisch ist die Forderung, dass europäische Unternehmen zivilrechtlich entlang der gesamten Wertschöpfungskette haftbar gemacht werden sollen. Haftung kann nur im direkten Einflussbereich eines Unternehmens greifen. Die Balance zwischen Unternehmensgröße, tatsächlichem Risiko und präventiven Auflagen ist unverhältnismäßig. Insgesamt würde der Parlamentsvorschlag eine unglaubliche Vielzahl an neuen Auflagen, Berichtspflichten und Rechtsunsicherheiten schaffen.“