Deutschland macht Tempo bei der Autonomen Schifffahrt

Erster Runder Tisch bringt Wirtschaft und Wissenschaft zusammen Internationaler MASS-Code und Nordsee-Abkommen schaffen den Rahmen für autonome Schiffe.

Hamburg, 2. Dezember 2025. Mit dem technologischen Aufbruch durch Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz steht die maritime Branche vor einem ihrer größten Umbrüche seit Jahrzehnten. Autonome und ferngesteuerte Schiffe – sogenannte MASS oder USV – gelten als Schlüssel für effizientere, sicherere und klimafreundlichere maritime Wertschöpfung. Deutschland gestaltet diesen Wandel aktiv mit und arbeitet an klaren rechtlichen Grundlagen für Forschung und Wirtschaft.

Austausch auf hohem Niveau: Erster „Runder Tisch – Autonome Schifffahrt“

Am 12. Dezember 2025 lädt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erstmals zum „Runden Tisch – Autonome Schifffahrt“ ein. Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Wissenschaft und maritimer Wirtschaft sollen dort zentrale Bedarfe formulieren und die nächsten Schritte der Rechtsentwicklung diskutieren.


Im Fokus steht zunächst ein verlässlicher nationaler Rechtsrahmen für autonome Kleinfahrzeuge und Schiffe bis 24 Meter Länge. Ziel ist es, Pilotprojekte schneller und sicherer zu ermöglichen. „Wir wollen die vielen Puzzleteile zur Realisierung der autonomen Schifffahrt zusammenführen und die maritime Industrie nachhaltig stärken“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt.


MASS-Code: Global einheitliche Regeln in Sicht

Auch international nimmt das Thema Fahrt auf. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) arbeitet seit 2017 am MASS-Code, einem weltweit gültigen Regelwerk für den sicheren Einsatz autonomer Handelsschiffe. Die Annahme des zunächst unverbindlichen Codes ist für Mai 2026 geplant, 2032 soll er rechtsverbindlich werden.


Der MASS-Code setzt auf allgemeine Sicherheitsziele statt auf technologische Vorgaben – ein Ansatz, den Deutschland maßgeblich mitgestaltet hat. Damit bleibt das Regelwerk offen für Innovationen und künftige Entwicklungen.


Nordseeanrainer bündeln Kräfte

Ein weiterer Baustein ist das MASS-Memorandum of Understanding (MASS MoU), dem Deutschland im Juli 2025 beigetreten ist. Die Vereinbarung der Nordseeanrainerstaaten – darunter Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Norwegen – erleichtert den grenzüberschreitenden Betrieb autonomer Schiffe. Sie fördert gemeinsame Projekte und soll nationale Standards langfristig angleichen.


Nationale Verfahren und Herausforderungen

Bis ein einheitlicher deutscher Rechtsrahmen steht, werden Zulassungen und Betriebserlaubnisse für autonome Schiffe fallweise geprüft. Entscheidend sind Fragen der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit. Seit diesem Jahr koordiniert eine behördenübergreifende MASS-Koordinierungsrunde unter Leitung des Bundesministeriums für Verkehr die Verfahren.


In der Praxis stehen Unternehmen vor Herausforderungen wie Daten- und Cybersicherheit, der Qualifizierung von Remote-Operatoren oder der Wirtschaftlichkeit. Erste Anwendungen gibt es bereits, etwa ferngesteuerte Arbeitsboote in Offshore-Windparks und Tests autonomer Navigationssysteme.


KI als Schlüsseltechnologie

Mit dem Fortschreiten der Autonomie nimmt die Bedeutung von KI-Systemen zu. Das BSH unterstützt diese Entwicklung unter anderem mit spezialisierten maritimen Datensätzen, die für das Training und die Validierung autonomer Navigations- und Kollisionsvermeidungssysteme genutzt werden. 


Deutschland setzt damit auf eine Strategie, die nationale Initiativen, europäische Kooperationen und internationale Standards zusammenführt. Für die maritime Wirtschaft eröffnen sich erhebliche Chancen – und der Weg zur autonomen Schifffahrt wird zunehmend klarer.

Quelle: BSH

JM/NW


Die deutsche Flaggenstaatverwaltung unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei Projekten zur autonomen Schifffahrt. Beratung, Anträge oder allgemeine Fragen: mass@deutsche-flagge.de