Fake-Rechnungen nach der Handelsregister-Eintragung

Betrüger haben es besonders auf neu gegründete Unternehmen abgesehen – die Rechnungen sehen oft täuschend echt aus

Hamburg, 11. August 2026. Die GmbH ist gegründet, der Eintrag ins Handelsregister geschafft – und kurz darauf liegt die erste Rechnung im Briefkasten. Was für Gründerinnen und Gründer zunächst ganz normal aussieht, kann allerdings eine Falle sein. Immer wieder erhalten neu gegründete Gesellschaften kurz nach ihrer Eintragung gefälschte Rechnungen, die angeblich von einem Registergericht oder einer anderen offiziellen Stelle stammen.


Die Schreiben wirken häufig täuschend echt. Sie enthalten beispielsweise ein Landeswappen oder ein gefälschtes Dienstsiegel und fordern zur Zahlung von Eintragungskosten oder anderen angeblich mit der Unternehmensgründung verbundenen Gebühren auf. Gleichzeitig setzen die Absender ihre Opfer unter Zeitdruck: Wird nicht innerhalb weniger Tage gezahlt, werden Mahngebühren oder weitere Konsequenzen angedroht.


Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer warnt deshalb davor, bei verdächtigen Rechnungen vorschnell zu überweisen. Vor allem bei einer Zahlung auf ein ausländisches Konto kann das Geld unwiederbringlich verloren sein.


Die Betrüger nutzen öffentliche Informationen


Dass die Täter so gezielt vorgehen können, ist kein Zufall. Die Informationen über neu gegründete Gesellschaften sind öffentlich zugänglich. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt in Deutschland elektronisch. Bekanntmachungen, Registerauszüge und gespeicherte Dokumente können von jedermann kostenlos unter www.handelsregister.de abgerufen werden.


Betrüger suchen dort nach den Anschriften neu gegründeter Gesellschaften und verschicken anschließend Rechnungen im Namen offizieller Stellen. Auch Unternehmen, die ihren Handelsregistereintrag lediglich geändert haben, können ins Visier geraten.


Diese Warnzeichen sollten stutzig machen


Eine verdächtige Rechnung lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Einige Merkmale können jedoch Hinweise auf einen Betrugsversuch sein. Wichtig ist zunächst: Wird der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht veranlasst, stellt auch dieses Amtsgericht die Rechnung über die entsprechenden Gerichtskosten aus. Misstrauisch sollten Betroffene außerdem werden, wenn das Geld auf ein ausländisches Konto überwiesen werden soll. Ob ein Konto in Deutschland geführt wird, lässt sich an der IBAN erkennen: Deutsche Konten beginnen mit „DE“. Auch eine ungewöhnlich kurze Zahlungsfrist ist ein Warnsignal. Während echte Rechnungen häufig eine Frist von 14 Tagen vorsehen, setzen Betrüger ihre Opfer oft nur drei Werktage unter Druck. Dazu kommen Drohungen: Bei Nichtzahlung würden angeblich Mahngebühren entstehen oder weitere Konsequenzen drohen – bis hin zum Unterlassen der vollständigen Eintragung ins Handelsregister. Auch solche Formulierungen sollten aufmerksam machen.


Im Zweifel beim Notar nachfragen


Wer unsicher ist, sollte nicht auf die Rechnung reagieren, sondern sich zunächst vergewissern, ob sie tatsächlich von der angegebenen Stelle stammt. Bei der Gründung einer GmbH ist ohnehin ein Notar beteiligt. Er beglaubigt die Anmeldung, formuliert den erforderlichen Text und begleitet das Verfahren. Deshalb kennt er auch den jeweiligen Stand der Eintragung und kann in der Regel schnell klären, ob eine Rechnung berechtigt ist.


Auch das zuständige Amtsgericht kann kontaktiert werden. Wichtig dabei: Dafür sollte die Telefonnummer aus einem bereits bekannten Schreiben oder von der offiziellen Internetseite des Gerichts verwendet werden. Die Kontaktdaten auf der verdächtigen Rechnung selbst sollten dagegen nicht genutzt werden.


Wer eine Fake-Rechnung erhält oder den Verdacht hat, dass persönliche oder Unternehmensdaten missbraucht wurden, sollte den Vorgang dem Notariat, dem Gericht, der Polizei und der Datenschutzbehörde melden.


Die wichtigste Regel lautet deshalb: Erst prüfen, dann zahlen.

 

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.


Quelle: Schleswig-Holsteinische Notarkammer

JM/NW