Hamburg investiert acht Millionen Euro in klimafreundliche Gewerbegebäude
Neues Förderprogramm unterstützt Unternehmen und soziale Einrichtungen bei der energetischen Modernisierung von Nichtwohngebäuden – Anträge ab August 2025 möglich
Hamburg, August 2025. Der Hamburger Senat investiert bis 2027 insgesamt acht Millionen Euro in die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden. Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gewerbeimmobilien sowie von Gebäuden kultureller, religiöser und sozialer Einrichtungen deutlich zu senken. Ab dem 1. August 2025 können Eigentümerinnen und Eigentümer entsprechende Förderanträge bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) stellen.
Im Fokus der Förderung steht die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden, um sowohl den Energieverbrauch als auch die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Dafür stellt der Senat eine Million Euro im Jahr 2025, zwei Millionen Euro im Jahr 2026 und fünf Millionen Euro im Jahr 2027 bereit. Die Mittel stammen aus dem Hamburger Klimaplan.
Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard betonte die Bedeutung der neuen Förderung: „Die Förderung hilft Hamburger Unternehmen, Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Weniger Energieverbrauch bedeutet gleichzeitig weniger CO₂ und geringere Energiekosten. Insbesondere für den Mittelstand stehen begünstigte Förderkonditionen bereit.“
Auch Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, hob die klimapolitische Relevanz hervor: „Eine Steigerung der Sanierungsquote auch bei Nichtwohngebäuden ist vor dem Hintergrund des Hamburger Klimaschutzgesetzes eine wichtige Maßnahme, um unsere Klimaziele zu erreichen. Die Fördersätze des Bundes im Bereich Gebäudehülle sind dafür mit 15 Prozent ein erster Schritt, dem wir mit der Landesförderung jetzt zusätzlichen Schwung verschaffen wollen.“
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der IFB Hamburg, ergänzte: „Mit der Weiterentwicklung unseres Förderangebots schaffen wir neue Anreize für die energetische Modernisierung gewerblich genutzter Gebäude. Die verbesserten Förderbedingungen richten sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen und ermöglichen umfassende Maßnahmen, die Energieverbrauch und CO₂-Emissionen nachhaltig senken. Besonders freut es uns, dass wir auch gemeinnützige, kirchliche und soziale Einrichtungen in die Förderung einbeziehen konnten.“
Gefördert werden unter anderem Energieberatungen, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Sanierungen sogenannter „Worst Performing Buildings“ sowie die Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe. Auch Machbarkeitsstudien, Modernisierungen mit vorgefertigten Fassaden- und Dachmodulen („Serielles Sanieren“) und energetische Qualitätssicherungen in der Planungs- und Bauphase können bezuschusst werden. Die Förderung berechnet sich nach der sanierten Bauteilfläche, pro Projekt sind maximal 300.000 Euro möglich.
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und -eigentümer von Hamburger Nichtwohngebäuden oder gemischt genutzten Gebäuden mit überwiegender Nichtwohnnutzung. Kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige, kirchliche und soziale Einrichtungen mit erschwertem Zugang zu einer Refinanzierung profitieren von besonders günstigen Förderkonditionen. Die Anträge können ab dem 1. August 2025 laufend bei der IFB Hamburg gestellt werden.
Das Programm ist Teil der Strategie zur Sanierung des privaten Nichtwohngebäudebestands in Hamburg, die gemeinsam von der Umwelt- und der Wirtschaftsbehörde im Rahmen des Klimaplans entwickelt wurde. Ergänzend dazu stehen weitere Förderprogramme bereit, etwa für die Installation von Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüssen oder den Einsatz klimaschonender Baustoffe.
Weitere Informationen:
Strategie zur Sanierung des privaten Nichtwohngebäudebestands in Hamburg