Nationale Hafenstrategie beschlossen

Nationale Hafenstrategie

Hafenwirtschaft: „Viele gute Vorhaben, aber große Enttäuschung der Hafenwirtschaft über fehlende Finanzzusagen“

Hamburg, 21. März 2024. Die deutsche Bundesregierung will die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen und Binnenhäfen steigern. Heute nun hat das Bundeskabinett die Nationale Hafenstrategie beschlossen. Im Kern wird sie von der Hafenwirtschaft begrüßt. Dem Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) und der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB) fehlt allerdings eine zentrale Voraussetzung: die Mittel zur Umsetzung. Es scheint, so ZHDS und BÖB, als sei der Bundesregierung nach einem starken Antritt die Puste ausgegangen.

Angela Titzrath, Präsidentin des ZDS: „Grundsätzlich begrüßen wir die Nationale Hafenstrategie. Die Seehäfen wurden viel zu lange politisch vernachlässigt. Sie sind die wichtigsten Umschlagpunkte für Güter in Deutschland und damit für unsere Wirtschaft und die Versorgung der Menschen hierzulande unverzichtbar. Deshalb muss in den nächsten Jahren konsequent in den Erhalt und Ausbau der Hafeninfrastruktur sowie der anschließenden Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Es ist richtig, dass Bund und Länder dies jetzt als ihre gemeinsame Verantwortung anerkennen. Von Seiten des Bundes müssen auf diese Erkenntnis nun aber endlich verlässliche Zusagen zur Seehäfenfinanzierung folgen – für alle Häfen. Ohne diese Investitionen bleiben die Ziele der Nationalen Hafenstrategie unerreichbar – die Politik muss dringend nachbessern.“


Ambitionierte Hafenpolitik nicht zum Nulltarif


Joachim Zimmermann, Präsident des BÖB: „Die Binnenhäfen sind Kraftzentren der Logistik und der Versorgung, aber auch für Wertschöpfung, gute Beschäftigung und Transformation. Die Hafenstrategie beinhaltet wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hafenstandorte. Die Sicherung hafenaffiner Flächen sowie der Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung von Verfahren zur Genehmigung von Planung, Errichtung und Betrieb von Hafenanlagen sind hierfür essenziell. Aber eine ambitionierte Hafenpolitik gibt es nicht zum Nulltarif. Die Binnenhäfen benötigen verlässliche finanzielle Zusagen der öffentlichen Hand. Deswegen fordern wir für den Haushalt 2025 die Streichungen beim Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) für Hafenbahnen zurückzunehmen und endlich ein Bund-Länder-Förderprogramm für die Sanierung- und den Ausbau wasserseitiger Infrastrukturen in den Binnenhäfen aufzulegen. Wenn die Hafenstrategie kraftvoll sein soll, müssen Bund und Länder diese Vorhaben entschlossen gemeinsam angehen.“


ZDS und BÖB sehen dringenden Handlungsbedarf. Zwar finden sich in der Nationalen Hafenstrategie viele wichtige Vorhaben, die beide Verbände seit Langem fordern und ausdrücklich begrüßen. Dazu zählen etwa dringend benötigte Maßnahmen für Erleichterungen im Wettbewerbs-, Genehmigungs- und Umweltrecht für Häfen, Schifffahrt und Logistik. Allerdings, so ZDS und BÖB,  fehlen in der Hafenstrategie jegliche finanziellen Zusagen für Investitionen in den Erhalt, den Ausbau und die Transformation von Häfen und Verkehrsinfrastrukturen. Für die Hafenwirtschaft in Deutschland sei das eine große Enttäuschung. ZDS und BÖB können nicht erkennen, wie die ambitionierten und wichtigen Ziele der Strategie ohne die entsprechende finanzielle Hinterlegung erreicht werden können. Beide Verbände appellieren daher an die Bundespolitik, diese Lücke bei der Ausgestaltung von Wirtschaftsprogrammen und bei der Aufstellung des Bundeshaushalts für 2025 zu schließen.


Hafenlastenausgleich erhöhen

 

Auch die IHK Nord, der Zusammenschluss von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern, bewerten die fehlenden Aussagen des Bundes zu einer dringend notwendigen, substanziellen Erhöhung des Hafenlastenausgleichs. Die Wirtschaft und die Länder im Norden fordern eine Erhöhung des jährlichen Hafenlastenausgleichs auf mindestens 400 Millionen Euro. "Wir haben zur Finanzierung der Infrastruktur in den Seehäfen deutlich klarere Aussagen und mehr Mut von der Bundespolitik erwartet", mahnt Dr. Bernhard Brons, Vorsitzender der IHK Nord.


Grundsätzlich begrüßt die IHK Nord die in der Strategie enthaltenen zahlreichen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen und ihrer Hinterlandanbindungen. Zudem ist die Anerkennung der Häfen als wichtige Infrastrukturen für den Erfolg der Energiewende in der Hafenstrategie ein starkes Signal. Mit der notwendigen Energiewende kommen neue und zukunftsorientierte Aufgaben auf zahlreiche Häfen zu. Sie werden vielfach der zentrale Anlande- und Umschlagspunkt für verschiedene Energieträger sowie für den Ausbau der Offshore-Windenergie. "Angesichts der nationalen Bedeutung der Häfen als Drehscheiben im globalen Handel, ist es nicht nachvollziehbar, warum der gesamte Maßnahmenkatalog unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel steht. Dies betrifft auch die Umsetzung der Energiewende – wie soll diese ohne starke Häfen gelingen, die es für den massiven Ausbau der Windkraft auf See braucht? Für diese wichtige Aufgabe der nationalen Seehäfen brauchen wir eine dauerhaft angemessene Finanzierung", erklärt Brons.


Obwohl die Häfen als Teile der kritischen Infrastruktur gelten, sind für ihre Finanzierung derzeit allein die Länder zuständig. Vor dem Hintergrund, dass die Häfen deutschlandweit einen großen ökonomischen Nutzen erzeugen, ist diese Zuordnung nach Ansicht der norddeutschen Kammern nicht mehr sachgerecht. "Im Vergleich zu den europäischen Westhäfen entstehen damit erhebliche Wettbewerbsnachteile für die nationalen Seehäfen. Die Niederlande und Belgien verstehen die Hafenpolitik als nationale Aufgabe und engagieren sich entsprechend finanziell", betont der IHK Nord-Vorsitzende.


Zwar fördert der Bund regelmäßig einzelne Hafenprojekte – wie in der Digitalisierung oder beim Bau von Landstromanlagen – und leistet seit 2005 einen festen Beitrag im Rahmen des Hafenlastenausgleichs an die Küstenländer für die Unterhaltung und Erneuerung der Infrastruktur von Seehäfen von insgesamt rund 38,3 Mio. Euro jährlich. Jedoch entsprach dieser Betrag damals einem Anteil von 10 Prozent der von den Küstenländern ermittelten sogenannten Nettohafenlasten, also der Differenz zwischen den hafenabhängigen Ausgaben und Einnahmen. Seit 2005 wurde dieser Betrag nicht angepasst. "Allein dass der Bund seine finanzielle Unterstützung seit fast zwei Jahrzehnten nicht aktualisiert hat, ist inakzeptabel. Der Bund muss bei der Finanzierung der Häfen schon aus diesem Grund dringend deutlich nachbessern und sich an den Ausgaben der Nachbarländer messen lassen", sagt Brons.

Quelle: ZDS/BÖB/IHK Nord

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