Forschungszulage – ein attraktives Förderinstrument
Von: Katharina Keienburg und Florian Vogt
Lange Zeit bestand die Forderung, Forschung und Entwicklung (F&E) auch in Deutschland steuerlich zu fördern. Am 01.01.2020 hat die Bundesregierung die Forschungszulage eingeführt, um steuerliche Aufwendungen für F&E-Aktivitäten zu begünstigen. Warum die Forschungszulage ein attraktives Förderinstrument ist, stellen wir hier vor.
Für wen gilt die Forschungszulage?
Einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage haben Unternehmen aller Größe, die in Deutschland steuerpflichtig sind – von der Gründung bis zum großen Konzern. Sie ist brachenunabhängig und themenoffen. Richten sich andere Förderprogramme häufig an Unternehmen, die physische Produkte entwickeln, können von der Forschungszulage auch IT-Unternehmen profitieren.
Welche Aktivitäten werden steuerlich begünstigt?
Die Forschungszulage gilt für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Sie kann sowohl für abgeschlossene, laufende als auch zukünftige Projekte beantragt werden. Das Besondere: Die steuerliche Begünstigung gilt auch 4 Jahre rückwirkend.
Bei der Beantragung zählen nicht nur eigenen F&E-Aktivitäten, sondern auch Aufträge, die an externe Partner, z.B. Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen vergeben wurden.
Die Bewilligungschancen sind mit über 70 Prozent wesentlich höher als im Falle von Zuschussförderung. Damit bietet die Forschungszulage eine gut planbare Refinanzierung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) liegt die Quote bei bis zu 35 Prozent.
Obwohl die Antragstellung der Forschungszulage im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten relativ schlank ist und die Erfolgsaussichten sehr hoch sind, werden nur 3 Prozent der bundesdeutschen Anträge in Hamburg gestellt.
Hier liegt noch viel unausgeschöpftes Potential! Die Innovations Kontakt Stelle Hamburg und die Handelskammer Hamburg unterstützen, dies zu heben!
Wenn Sie mehr über die Relevanz der Forschungszulage erfahren wollen und wie Sie sie für Ihr Unternehmen einsetzen können, dann kommen Sie am 25.11.2025 zur kostenfreien Veranstaltung von der Innnovations Kontakt Stelle Hamburg und der Handelskammer Hamburg.
Die Referent:innen Dr. Katarzyna Ewa Rollert und Dr. Florian Vogt von der Innovations Kontakt Stelle (IKS) Hamburg, werden die Forschungszulage nicht nur umfänglich vorstellen, sondern auch viele praktische Tipps aus ihrer Erfahrung mit der Zulage mit den Teilnehmenden teilen. Für konkrete Fragen stehen sie ebenfalls bereit.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.