Undurchsichtige Abos: Vorsicht bei Reiseportalen und Flug-Flatrates

Kehl/Hamburg, 22. April 2025. Die Reisesaison steht vor der Tür. Viele Menschen, die eine Reise planen, nutzen heute auch spezielle Apps oder Tools, um ihre Planung zu erleichtern. Sie hoffen auf günstige Angebote und stürzen sich dabei auf spezielle Reiseportale, die nur im Rahmen eines Abonnements attraktive Deals versprechen. Doch hinter den vermeintlichen Schnäppchen können versteckte Kosten und unerwartete Verpflichtungen lauern. In diesem Beitrag wirft das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl  wir Blick auf die Risiken solcher Abo-Modelle und geben Tipps, worauf man achten sollte, um nicht in Kostenfallen zu tappen.

 

Typische Verbraucherbeschwerde beim EVZ


Ein Verbraucher schloss ein kostenloses Probeabo bei einem Reiseportal ab und wollte es kurze Zeit später kündigen – vergeblich. Ohne seine Zustimmung wurde ihm eine Jahresgebühr von 89,99 Euro abgebucht. Erst nach Intervention des EVZ erhielt er sein Geld zurück und das Abo wurde beendet.


Intransparente Preisgestaltung und automatische Verlängerungen


Mitgliedschaften, die Vergünstigungen bei Reisebuchungen versprechen, klingen verlockend. Doch häufig ist nicht klar ersichtlich, dass eine kostenlose Testphase nach einmaliger Nutzung nicht erneut gewährt wird. Dies führt dazu, dass Verbraucher bei der nächsten Buchung unwissentlich in eine teure Jahresmitgliedschaft rutschen. Problematisch ist insbesondere:


  • Mangelnde Transparenz: Der kostenpflichtige Übergang in die Mitgliedschaft wird oft nur versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt.
  • Irreführende Preisangaben: Der vergünstigte Abo-Preis wird hervorgehoben, während der reguläre Preis weniger auffällt.
  • Schwierige Kündigungsmöglichkeiten: Kündigungsprozesse sind oft unnötig kompliziert, obwohl das Gesetz eine einfache Kündigung vorschreibt.


Flatrate-Fliegen: Nicht so flexibel wie versprochen


Der Blick auf sogenannte Flug-Flatrates, bei denen man zum Einheitspreis pro Jahr so viel Fliegen kann, wie man will, zeigt, dass diese mehr versprechen, als sie halten. Wer eine solche Mitgliedschaft erwägt, sollte wissen:


  • Eingeschränkte Streckenauswahl: Nicht alle Destinationen sind in der Flatrate enthalten. Oft sind nur wenige attraktive Ziele verfügbar.
  • Buchungsbeschränkungen: Flüge können erst ein paar Tage vor Abflug gebucht werden – langfristige Planung ist damit kaum möglich.
  • Zusatzkosten: Pro Flugstrecke wird i.d.R. eine zusätzliche Gebühr fällig. Zudem sind nur minimale Handgepäckstücke inklusive – normales Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck kosten extra.
  • Strenge Stornoregeln: Wer öfter nicht zum gebuchten Flug erscheint, kann die Mitgliedschaft verlieren und muss unter Umständen eine Vertragsstrafe zahlen.


Hinzu kommt, dass eine Flug-Flatrate Vielfliegen fördert und somit im Widerspruch zu den Klimaschutzbemühungen steht.


Wichtige rechtliche Hinweise zu Abonnements


Unternehmen müssen Verbraucher vor Vertragsabschluss klar über Kosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen informieren.


Bei Online-Abos gilt die sogenannte Button-Lösung: Ein kostenpflichtiger Vertrag darf nur durch eine eindeutige Bestätigung wie „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande kommen.
 
Zudem haben Verbraucher in der Regel ein
14-tägiges Widerrufsrecht. Seit März 2022 müssen viele Abonnements, darunter Abos und Mitgliedschaften von Reiseportalen und Fluggesellschaften, nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Ist deutsches Recht anwendbar, muss zudem eine einfache Kündigungsmöglichkeit - etwa ein „Kündigungsbutton“ auf der Webseite - zur Verfügung gestellt werden.


Tipps für Verbraucher:



  • Prüfen Sie genau, welche Leistungen wirklich in einem Abonnement oder einer Flug-Flatrate enthalten sind.
  • Lassen Sie sich nicht von besonders hervorgehobenen Rabatten oder Preisen täuschen.
  • Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig – insbesondere zu Kündigung und automatischer Verlängerung.
  • Achten Sie auf versteckte Gebühren oder Zusatzkosten.
  • Informieren Sie sich auf unabhängigen Bewertungsportalen über die Erfahrungen anderer Reisender.
  • Nutzen Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht, falls Sie sich ungewollt gebunden fühlen.


Quelle: EVZ