PKV - Gestaltungsmöglichkeiten

Krankenversicherungen

Von der GKV zur PKV - Teil 1  (Teil 2 Beitragsrückerstattung)

Systemwechsel mit großen Gestaltungsmöglichkeiten

Hamburg, 21. Juli 2020 - In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (GKV oder PKV). Im Jahr 2019 entschieden sich 146.800 GKV-Versicherte für die PKV-Vollversicherung . Wer von der GKV in die PKV wechselt, wechselt nicht nur den Anbieter, sondern das Versicherungssystem. Weil daraus auch erhebliche Konsequenzen z. B. für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht von gesetzlich Versicherten bei Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge erwachsen, ist Transparenz eine wichtige Entscheidungshilfe bei einem bevorstehenden Systemwechsel.

Ob sich Angestellte überhaupt in der PKV versichern können, bestimmt die Versicherungspflichtgrenze, die die Bundesregierung jährlich neu bestimmt. Gegenwärtig liegt sie bei 62.550 Euro Bruttojahreseinkommen. Hierbei werden alle regelmäßig gewährten Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber auch vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt.

Wird die Versicherungspflichtgrenze erstmals überschritten, endet die Versicherungspflicht zum 31.  Dezember des betreffenden Jahres, vorausgesetzt, es wird auch die vom  1. Januar des darauf folgenden Jahres geltende Versicherungspflichtgrenze überschritten. Bei einem Arbeitgeberwechsel, besteht ab Beschäftigungsbeginn die Möglichkeit in die PKV zu wechseln, wenn das Bruttojahreseinkommen in vorausschauender Betrachtung auf zwölf  Monate gesehen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Für Freiberufler oder Selbstständige hat diese Grenze keinerlei Bedeutung. Für sie gelten gesonderte Bedingungen.

Einkommenshöhe nur noch beim Arbeitgeberzuschuss wichtig

Anders als in der GKV ist für die Berechnung der PKV-Beiträge nicht das Einkommen des Versicherten die Grundlage, sondern die vertragliche Leistung, die sich auf der Basis von Eintrittsalter und risikoerheblichen Vorerkrankungen ergibt. „Anwartschaftsdeckungsprinzip“ oder „Äquivalenzprinzip“ nennen Versicherungsfachleute diese etwas sperrig wirkenden Fachbegriffe für die Art der Beitragskalkulation in der PKV. Sie basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf strengen versicherungsmathematischen Regeln. In der GKV wird ein reines Umlagesystem ohne Kapitaldeckung angewandt.

Besteht der PKV-Vertrag erst einmal, spielt die Höhe des Einkommens des Angestellten in der PKV nur noch insofern eine Rolle, als der Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag maximal die Hälfte des theoretisch zu zahlenden Beitrags in der GKV  und maximal die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags beträgt. Bei einem Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze tritt grundsätzlich die Versicherungspflicht in der GKV ein, wobei gegebenenfalls eine Befreiungsmöglichkeit besteht.

Krankenversicherungsschutz nach Maß gestalten

 „Die PKV bietet viel mehr individuellen vertraglichen Gestaltungsraum als es die GKV ermöglicht“, so Folke Tedsen, Abteilungsleiter Leistungs- und Gesundheitsmanagement bei der HanseMerkur. „Durch die Auswahl einzelner Leistungsmodule gewährleistet die HanseMerkur einen maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz, vom Grundschutz bis zum Höchstleistungstarif mit Wechseloptionen bei stets überzeugendem Preis-Leistungsverhältnis. Das gilt für Erwachsenentarife ebenso  wie für Krankenversicherungen für Kinder und Jugendliche.“
Während in der GKV Familien unabhängig von der Personenzahl mit einem Beitrag versichert werden, muss in der PKV jede Person einzeln versichert werden. „Unterm Strich teurer werden muss die Krankenversicherung für die ganze Familie dadurch aber keineswegs“, so Tedsen.

Die freie Wahl von Ärzten und Krankenhäusern, der direkte Zugang zur klinischen Versorgung und ein umfangreiches Spektrum an Heil- und Hilfsmitteln bieten Privatpatienten weitere Freiräume, die gesetzlich Versicherte in dieser Form nicht haben.

Selbst an Stellschrauben drehen

Privat Krankenvollversicherte können auch bei der Tarifgestaltung viele Stellschrauben zur Beitragsstabilität nutzen. Dazu zählen Tarife mit einem in unterschiedlicher Höhe wählbaren Eigenanteil, dem sogenannten Selbstbehalt. Sie können Tarife mit einer Beitragsrückerstattung wählen, sofern sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes außer vertraglich festgelegten Vorsorgeuntersuchungen keine weiteren medizinischen  Leistungen abrechnen. Private Krankenversicherer ermöglichen Tarifwechsel innerhalb ihres Tarifwerkes, und die Privatversicherten können Beitragsentlastungstarife wählen, mit denen sie die Beiträge im Alter zusätzlich zu den ohnehin vom Versicherer kollektiv gebildeten Alterungsrückstellungen reduzieren.

Finanzpolster Alterungsrückstellungen

Diese Alterungsrückstellungen in der PKV sind nicht nur für den einzelnen Versicherten, sondern auch für die gesamte Gesellschaft bedeutend, denn daraus finanzieren die privaten Krankenversicherer Beitragsentlastungen für ihre älteren Versicherten: Stattliche 279 Milliarden Euro waren es per 20. Juli 2020 , die durch Beitragsüberschüsse und die Anlage an den Kapitalmärkten entstanden sind.  Auch wenn die Begehrlichkeiten groß sind: Vor staatlichem Zugriff sind sie rechtlich geschützt.

Die über ein Umlageverfahren und Steuerzuschüsse von derzeit jährlich 14,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt finanzierte GKV kennt dagegen keinerlei Alterungsrückstellungen für ihre Versicherten. Der jährliche Bundeszuschuss wird in diesem Corona-Jahr um weitere 3,5 Mrd. Euro auf insgesamt 18 Mrd. Euro aufgestockt. Demografische Risiken durch die weitere Alterung der bundesdeutschen Gesellschaft werden so den jüngeren Generationen aufgebürdet. Dadurch zahlen über das Umlageverfahren in der GKV immer weniger Berufstätige für eine weiter wachsende Zahl an Rentnerinnen und Rentnern.  Sie ihrerseits entrichten geringere Beiträge als während ihrer Berufszeiten.
„Die Private Krankenversicherung bietet also neben vielen Leistungs- und Gestaltungsvorteilen auch einen wichtigen Beitrag zur Demografiesicherheit“, erklärt Folke Tedsen.

Red. NW / JM
 
Share by: